Sie arbeiten gerne mit Menschen? Ihnen liegt es am Herzen, Menschen zu helfen und sie zu unterstützen? Dann sind Sie genau richtig in der Pflege. Ob stationär oder ambulant, ob Akut- oder Langzeitversorgung: Die Arbeit ist interessant und vielschichtig, denn neben der körperlichen Pflege und Betreuung benötigen Patienten und Bewohner soziale Nähe und persönliche Zuwendung - kurz gesagt, professionelle Versorgung.
Gemeinsam in die Pflegeausbildung
Was macht ein/e Pflegefachmann/frau?
Zugangsvoraussetzungen
Einsatzorte
Betreuen und Pflegen: Sie betreuen und pflegen Menschen in einer Pflegeeinrichtung, in einem Krankenhaus oder Zuhause. Dazu gehört die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme, aber auch die Begleitung und Beratung. Aktivierung ist ein zentrales Element, ebenso die Hilfe zur Selbsthilfe. Hierbei wird der individuelle Bedarf analysiert und unter Berücksichtigung der Ressourcen agiert.
Ein weiterer Aspekt des Berufes ist die Durchführung von angeordneten Maßnahmen: Verbände wechseln und Wunden versorgen, Überwachen der Therapie, Kontrolle der Vitalparameter und viele Tätigkeiten mehr.
Dokumentation und Verwaltung: Damit Sie einen Überblick über alle Pflegemaßnahmen und die Entwicklung des Patienten oder Bewohners haben, dokumentieren Sie diese sorgfältig und gewissenhaft. Sie überwachen den gesundheitlichen Zustand und notieren sich Veränderungen und Auffälligkeiten.
der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschlussoder
der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird
oder
der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des BerufesSprachniveau B1 (Zertifikat)
Ein Beruf mit Perspektive - Pflegekräfte werden immer mehr gebraucht!
Ambulante Betreuung- und Pflege:
Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen, ambulante Intensivversorgung, in Privathaushalten
Teilstationäre Betreuung und Pflege:
Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege, Tageskliniken
Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote:
Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehakliniken, stationäre Hospize
Weitere Tätigkeitsfelder: sehr vielfältig
- Beratungsstellen
- Bei der Heimaufsicht
- Bei den Medizinischen Diensten
- Auf Kreuzfahrtschiffen
- Und viele Möglichkeiten mehr
Was macht ein/e Pflegefachmann/frau?
Betreuen und Pflegen: Sie betreuen und pflegen Menschen in einer Pflegeeinrichtung, in einem Krankenhaus oder Zuhause. Dazu gehört die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme, aber auch die Begleitung und Beratung. Aktivierung ist ein zentrales Element, ebenso die Hilfe zur Selbsthilfe. Hierbei wird der individuelle Bedarf analysiert und unter Berücksichtigung der Ressourcen agiert.
Ein weiterer Aspekt des Berufes ist die Durchführung von angeordneten Maßnahmen: Verbände wechseln und Wunden versorgen, Überwachen der Therapie, Kontrolle der Vitalparameter und viele Tätigkeiten mehr.
Dokumentation und Verwaltung: Damit Sie einen Überblick über alle Pflegemaßnahmen und die Entwicklung des Patienten oder Bewohners haben, dokumentieren Sie diese sorgfältig und gewissenhaft. Sie überwachen den gesundheitlichen Zustand und notieren sich Veränderungen und Auffälligkeiten.
Zugangsvoraussetzungen
der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschlussoder
der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
sofern
a) eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
b) ein staatlich anerkannter oder staatlich geprüfter Berufsabschluss in einem landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferberuf in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, der den von der Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2012 und von der Gesundheitsministerkonferenz 2013 beschlossenen Mindestanforderungen an Ausbildungen zu Assistenz- und Helferberufen in der Pflege entspricht,
c) eine bis zum 1. Januar 2020 begonnene, erfolgreich abgeschlossene landesrechtlich geregelte Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
d) eine auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes in seiner Fassung von 1985 erteilte Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird
oder
der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
gesundheitliche und persönliche Eignung zur Ausübung des BerufesSprachniveau B1 (Zertifikat)
Einsatzorte
Ein Beruf mit Perspektive - Pflegekräfte werden immer mehr gebraucht!
Ambulante Betreuung- und Pflege:
Sozialstationen, ambulante Pflegedienste, betreutes Wohnen, ambulante Intensivversorgung, in Privathaushalten
Teilstationäre Betreuung und Pflege:
Tages-, Nacht-, Kurzzeitpflege, Tageskliniken
Stationäre Betreuungs- und Pflegeangebote:
Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehakliniken, stationäre Hospize
Weitere Tätigkeitsfelder: sehr vielfältig
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